Lohnbuchhaltung und Baulohn

Die Mitarbeiter legen Wert auf eine pünktliche und korrekte Lohnabrechnung, weil sie davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Eine gut aufgestellte Lohnbuchhaltung wirkt sich positiv auf das Betriebsklima und die Arbeitsmoral aus. Flexible Arbeitszeitmodelle, Bonuszahlungen, variable, leistungsabhängige Lohnbestandteile, Lohnsteueroptimierung im Sinne der Angestellten sind nicht nur sinnvolle Leistungsanreize, sondern auch ein Gebot der Stunde. Der Fachkräftemangel treibt so manchem Arbeitgeber die Sorgenfalten auf die Stirn, denn ohne engagierte Mitarbeiter ist die Zukunft des Unternehmens gefährdet.

Die Anforderungen in der Lohnbuchhaltung sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Der Zeitaufwand für die exakte Lohn- und Gehaltsabrechnung und für die regelmäßige Weiterbildung ist enorm. Eine Auslagerung der Lohnbuchhaltung zu einem Spezialisten wie dem Steuerberater entlastet Sie und schont Ihre Nerven, weil Sie nicht mehr fürchten müssen, in dem Dickicht der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften Fehler bei der Lohnabrechnung zu machen.

Unsere geschulten Mitarbeiter in den Niederlassungen Oschatz und Leisnig erstellen pünktlich und zuverlässig die Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Unternehmen in Mittel- und Nordsachsen. Unser Steuerbüro berät Sie zu allen Fragen rund um die Lohnbuchhaltung, insbesondere:

  • zum Mindestlohn,
  • zu Minijob,
  • zur geringfügigen Beschäftigung,
  • zur Teilzeitbeschäftigung,
  • zur Lohnkostenoptimierung und
  • zur betrieblicher Altersvorsorge.

Baulohn – der Spezialfall in der Lohnbuchhaltung

Der Baulohn stellt eine besondere Herausforderung dar. Die Abhängigkeit von der Witterung und die saisonalen Auftragsschwankungen machen den Unterschied zwischen Baulohnabrechnung und “normaler“ Lohnbuchhaltung aus. Unter „Baulohn“ fallen Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes wie

  • Hoch- und Tiefbau
  • Bauträger
  • Straßenbau
  • Maler
  • Dachdecker
  • Zimmerer
  • Gerüstbauer
  • Garten- und Landschaftsbau

Der Baulohn besteht aus dem Stundenlohn gemäß dem jeweiligen Tarifvertrag und dem Bauzuschlag. Der Bauzuschlag ist die finanzielle Kompensation für die Baustellenwechsel, anstrengenden Arbeitsbedingungen bei Wind und Wetter. Für jeden Arbeitnehmer ist ein eigenes Arbeitszeitkonto anzulegen und zu pflegen. Bevor in der Winterzeit das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) gezahlt wird, müssen zunächst die angesammelten Arbeitszeitguthaben aufgebracht werden und Urlaubstage, die zu verfallen drohen, genommen werden. Bei mildem Winterwetter wird auf vielen Baustellen weiter gearbeitet. Die Arbeitnehmer, die vom 15.12. bis zum 28.02. auf dem Bau vor Ort aktiv sind, erhalten zusätzlich zum Baulohn noch das Mehraufwandswintergeld. Das Zuschuss-Wintergeld erhalten die Arbeitnehmer, die ihr Arbeitszeitguthaben abschmelzen und deshalb noch kein Saison-Kurzarbeitergeld beanspruchen. Der Arbeitgeber muss in Vorleistung gehen und erhält auf Antrag das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwandswintergeld von der Agentur für Arbeit zurückerstattet.

Ein ausgeklügeltes Liquiditätsmanagement hilft der Geschäftsleitung die Unwägbarkeiten im Baugewerbe zu meistern und jederzeit den Verpflichtungen aus Bauabzugsteuer und Vorauszahlungen für Löhne und Sozialversicherungsbeiträge nachzukommen.

Lohnsteueroptimierung – Lohnerhöhung vorteilhaft gestalten

Jeder freut sich, wenn am Monatsende mehr Geld in der Lohntüte ist. Nicht jede Lohnerhöhung bedeutet automatisch mehr Geld im eigenen Portemonnaie. Die kalte Progression kann nicht nur die Gehaltserhöhung zunichtemachen, sondern im Extremfall sogar zu einem geringen Nettoeinkommen führen. Deshalb sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Auswirkungen der ausgehandelten Löhne und Lohnerhöhungen sorgfältig prüfen, um eine echte Win-Win-Situation zu schaffen.

Steuer- und sozialversicherungsfreie Lohnbestandteile sind sinnvolle Alternativen. Der Arbeitgeber kann Lohnnebenkosten senken und der Arbeitnehmer zieht aus den Gehaltsextras ebenfalls seine Vorteile. Die Auswahl der Gehaltsextras sollte sich an den Bedürfnissen des Arbeitnehmers orientieren. Für einen Teil der Belegschaft ist die Übernahme der Kinderbetreuungskosten und Erholungsbeihilfen attraktiv. Andere bevorzugen Sachleistungen wie das Jobticket und dem Benzingutschein oder entscheiden sich für vom Arbeitgeber geförderte Gesundheitsmaßnahmen.

C-Tax ist für sie da. Unsere Leistungen für Lohnbuchhaltung und Baulohn:

  • Pünktliche Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Beratung zu Mindestlohn und Minijob
  • Einrichtung und Führung personengebundener Arbeitszeitkonten
  • Baulohn
  • Lohnsteueroptimierung
  • Lohnsteuerausgleich
  • Liquiditätsplanung und Liquiditätsmanagement
  • Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) (diese 3 „kursiven“ Punkte durchgängig streichen)
  • An- Ab- und Ummeldungen bei den Sozialversicherungskassen und Rentenversicherungen
  • Unterstützung bei Lohnsteuerprüfungen
  • Unterstützung bei Sozialversicherungsprüfungen